Eine geerbte Immobilie in Berlin – das klingt nach einem Geschenk, ist aber oft zunächst eine Herausforderung. Plötzlich stehen Erben vor Fragen, auf die sie keine Antworten haben: Was ist die Wohnung wert? Muss ich Steuern zahlen? Darf ich sie einfach verkaufen? Muss ich mich mit Geschwistern einigen? Als erfahrene Berliner Immobilienmaklerfirma begleitet New Living Immobilien Erben regelmäßig in dieser Situation – und kennt die häufigsten Fehler, die dabei gemacht werden.
Der erste Schritt ist die Erbschaft anzunehmen – oder sie auszuschlagen. Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen getroffen werden und kann nicht rückgängig gemacht werden. Wer erbt, übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch eventuelle Schulden. Bei einer Berliner Immobilie mit noch laufendem Kredit ist das ein relevanter Punkt, der vor der Annahme geprüft werden muss. Grundsätzlich gilt: Das Erbe annehmen und dann entscheiden, was mit der Immobilie passiert.
Was ist mit der Erbschaftsteuer? In Deutschland gibt es hohe Freibeträge: Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro pro Elternteil. Wer eine selbstgenutzte Immobilie erbt und mindestens zehn Jahre selbst darin wohnt, ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Darüber hinaus gilt: Wer eine geerbte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkauft, muss den Veräußerungsgewinn unter Umständen als Spekulationssteuer versteuern – es sei denn, der Erblasser hatte die Immobilie selbst bewohnt. Diese steuerlichen Details sind komplex und sollten immer mit einem Steuerberater geklärt werden.
Besonders häufig ist die Situation einer Erbengemeinschaft: Mehrere Geschwister oder Verwandte erben gemeinsam – und sind sich oft nicht einig. Verkaufen, vermieten, selbst nutzen? Solange keine Einigkeit besteht, ist keine der drei Optionen einfach durchsetzbar, denn alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie erfordern die Zustimmung aller Miterben. In der Praxis führt das oft zu langen Blockaden. Der einzige Ausweg ohne Einigung ist die sogenannte Teilungsversteigerung – ein gerichtliches Verfahren, das in der Regel für alle Beteiligten schlechtere Ergebnisse liefert als ein einvernehmlicher Verkauf. Frühzeitige Kommunikation und ein neutraler Ansprechpartner können helfen, Blockaden aufzulösen.
Was die meisten Erben letztlich bewegt: Soll ich die Wohnung behalten oder verkaufen? Die Antwort hängt von der eigenen Lebenssituation ab, nicht von Sentimentalität. Wer die Immobilie nicht selbst nutzen möchte oder kann, sollte den Berliner Markt für sich arbeiten lassen. Die Preise haben sich nach der Korrektur 2023/24 stabilisiert, die Nachfrage ist stabil. Wer gut beraten ist, erzielt heute noch immer sehr gute Verkaufspreise. New Living Immobilien bewertet Ihre geerbte Berliner Immobilie kostenlos, diskret und ohne Druck – und begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur Entscheidung.